WAS GIBTS NEUES?

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Änderung der „Übergangsregelung TCM“

Die OdA AM hat die „Übergangsregelung TCM“ geändert. Diese betrifft nur TherapeutInnen, die sich im Rahmen der Übergangsregelung (mit 5 oder 10 Jahren Berufserfahrung) zur HFP anmelden können.

Neu müssen Sie nur noch für eine Methode (z.B. Akupunktur) eine Ausbildung nachweisen. Für weitere Methoden (z.B. Tuina) werden neu weder Ausbildungsstunden noch zeitliche oder formale Anforderungen gestellt.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass an der HFP der angemeldete Schwerpunkt (z.B. Akupunktur/Tuina) geprüft wird. Eine seriöse Schulung der weiteren Methode ist somit nach wie vor unumgänglich.