WAS GIBTS NEUES?

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Geplante Änderung im Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn wird das Gesundheitsgesetz total revidiert und ist zur Zeit in der Vernehmlassung. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle TherapeutInnen das eidgenössische Diplom vorweisen müssen, auch jene, die bereits mit Bewilligung im Kanton Solothurn arbeiten. Würde das Gesetz unverändert in Kraft treten, hätten TherapeutInnen nach Inkrafttreten eine Übergangsfrist von 7 Jahren, um die HFP zu abzulegen.

Wichtig: Das Gesetz ist erst in der Vernehmlassung. Der Verband klärt derzeit mit der Juristin, ob die neue Regelung mit dem Grundsatz der Besitzstandwahrung vereinbar ist. Zusätzlich nehmen wir an der Vernehmlassung teil und lassen unsere Einwände auf diesem Weg einfliessen. Auch die OdA AM wird sich in der Vernehmlassung für die Besitzstandwahrung stark machen und sich so für die Therapeuten ohne Höhere Fachprüfung einsetzen.

Weiter Infos unter:
www.so.ch/regierung/vernehmlassungen