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Teilweise Einschränkung der Abgabe von TCM-Heilmitteln in Apotheken

Seit einigen Monaten müssen Patienten ihre TCM-Heilmittel in der örtlichen Apotheke (Abgabeapotheke) abholen. Hergestellt werden die Magistralrezepturen durch eine TCM-Hersteller-Apotheke. Die Zusammenarbeit zwischen der TCM–Hersteller-Apotheke und der Abgabeapotheke ist durch einen kantonal bewilligten Vertrag (Lohnherstellungsvertrag) geregelt.

Es wurde festgestellt, dass gewisse Lohnherstellungsverträge nicht den Auflagen entsprechen, weshalb einige Kantone diese Verträge für ungültig erklärt haben. Dies betrifft nach unserem Kenntnisstand nur eine TCM-Apotheke. Magistralrezepturen, welche durch diese TCM-Apotheke hergestellt werden, dürfen durch die Abgabeapotheke deshalb nicht mehr an Patienten abgegeben werden.

Sollte Ihre TCM-Apotheke von dieser Sperre betroffen sein, empfehlen wir Ihnen, vorübergehend auf eine andere TCM-Apotheke auszuweichen, die den Auflagen genügt und die ganze Schweiz beliefern kann. Bis sich die Situation normalisiert hat, können Ihre Patienten so weiterhin über örtliche Abgabeapotheken betreut werden.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.