WAS GIBTS NEUES?

News

Wiedereinführung der Bewilligungspflicht im Kanton Luzern im Bereich Alternativmedizin

Seit dem 01. Januar 2021 sind im Kanton Luzern therapeutische Tätigkeiten im Bereich Alternativmedizin bewilligungspflichtig. Die TCM-Methoden Akupunktur, Tuina und Chinesische Arzneitherapie nach TCM dürfen nur noch mit entsprechender Berufsausübungsbewilligung (BAB) angewendet werden.

Für bestehende Praxen gelten nachfolgende Übergangsregelungen:

  • Akupunktur: Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihrer bestehenden Akupunktur-Bewilligung müssen Sie diese in eine neue Bewilligung für Naturheilpraktiker umwandeln.
  • Tuina: Sie müssen bis 30. Juni 2021 eine Bewilligung beantragen.
  • Chinesische Arzneitherapie nach TCM: Sie müssen bis 30. Juni 2021 eine Bewilligung beantragen.

Wichtig:

  • Wer die Frist verpasst, erhält die Berufsausübungsbewilligung nur unter Vorlage des eidg. Diploms.
  • Bis zur Erteilung der neuen Berufsausübungsbewilligung dürfen Sie diese Methoden weiterhin anbieten.

 

Was bedeutet das für Ihre persönliche Situation?

1. Sie sind AkupunkteurIn mit einer bestehenden Bewilligung

Wenn Sie über eine Bewilligung zur Ausübung der Akupunktur im Kanton Luzern verfügen, müssen Sie diese in eine unbefristete Bewilligung als NaturheilpraktikerIn umwandeln lassen. Die Umwandlung der bestehenden Akupunkturbewilligung in eine Bewilligung für Naturheilpraktiker müssen Sie spätestens 6 Monate nach dem Ablauf Ihrer bestehenden Bewilligung beantragen. Wir empfehlen, die Umwandlung trotzdem sofort zu beantragen.

Vorgehen: Die Umwandlung der bestehenden Akupunktur-Bewilligung beantragen Sie mit einem Formular, welches im Laufe des Januars auf www.gesundheit.lu.ch aufgeschaltet wird.

Wenn Sie zusätzlich Tuina und/oder Chinesische Arzneitherapie nach TCM anwenden, brauchen Sie dafür ebenfalls eine Bewilligung (siehe Punkt 2).


2. Sie praktizieren mit Tuina und/oder Chinesischer Arzneitherapie nach TCM

Damit Sie weiterhin mit Tuina und/oder Arzneitherapie praktizieren dürfen, müssen Sie bis spätestens am 30.06.2021 die Berufsausübungsbewilligungen für Tuina und/oder Chinesische Arzneitherapie beantragen.

Dafür müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom in TCM mit dem entsprechenden Schwerpunkt
    und/oder
  • Sie praktizierten schon vor dem 31.12.2020 im Kanton Luzern und sind beim EMR mit Tuina
    (Nr. 185 plus Nr. 9) und/oder Arzneitherapie (Nr. 185 plus Nr. 146) registriert

Vorgehen:
Die Berufsausübungsbewilligung beantragen Sie mit einem Formular, welches im Laufe des Januars auf www.gesundheit.lu.ch aufgeschaltet wird.

Wenn Sie schon vor dem 31.12.2020 im Kanton Luzern praktizierten, die Voraussetzungen für die BAB aber nicht erfüllen

  • dürfen Sie bis 31.12.2025 weiter praktizieren. Bis dann haben Sie Zeit, fehlende Qualifikationen zu erlangen und die Berufsausübungsbewilligung zu beantragen oder sich beruflich umzuorientieren.
  • Wenn Sie per 31.12.2025 die Voraussetzungen für die Berufsausübungsbewilligung nicht erfüllen, dürfen Sie keine bewilligungspflichtigen Therapien mehr anbieten.

3. Sie haben das Zertifikat OdA AM und möchten die Berufspraxis unter Mentorat absolvieren

Für die Erlangung der Berufspraxis unter Mentorat (Modul M7 der Ausbildung) muss bei der Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern eine Sonderbewilligung eingeholt werden.


4. Sie möchten nach dem 01.01.2021 neu eine Praxistätigkeit im Kanton Luzern aufnehmen

Um die Praxistätigkeit mit Akupunktur, Tuina oder Chinesischer Arzneitherapie nach TCM aufzunehmen, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung.

Diese erhalten Sie, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom in TCM erhalten Sie eine unbefristete Berufsausübungsbewilligung
  • Als InhaberIn des Zertifikats OdA AM erhalten Sie eine befristete Sonderbewilligung, um die Berufspraxis unter Mentorat (Modul M7 der Ausbildung) zu absolvieren.

Vorgehen: Die Berufsausübungsbewilligung beantragen Sie mit einem Formular, welches im Laufe des Januars auf www.gesundheit.lu.ch aufgeschaltet wird. Die Sonderbewilligung für die Berufspraxis unter Mentorat erhalten Sie bei der Dienststelle Gesundheit und Sport.


Weitere Informationen

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt des Verein Luzerner NaturheilpraktikerInnen