WAS GIBTS NEUES?

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Gesetzliche Änderungen Kanton Aargau

Seit dem 1. Januar 2018 ist im Kanton Aargau die Tätigkeit als TCM-Therapeut neu bewilligungspflichtig. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom. TCM-Therapeuten ohne höhere Fachprüfung haben bis 31. Dezember 2022 Zeit, um die HFP abzulegen.

Der TCM Fachverband hat zusammen mit der OdA AM die letzten 2 Jahre mehrfach direkt beim Kanton interveniert, um andere und bessere Lösungen zu finden, leider ohne Erfolg.

Weitere Infos unter:
https://www.ag.ch/de/dgs/gesundheit/admin/berufsbew/naturheilpraktiker/naturheilpraktiker_1.jsp