Änderung ab 01.06.2024

Sachkundenachweis Laserakupunktur

Ab 1. Juni 2024 ist für Praktizierende von Laserakupunktur der Nachweis eines Sachkundenachweises obligatorisch!

Hinweis: Die FAQ werden laufend ergänzt.

1. Was war der Ursprung der neuen Regelung?
Vor einigen Jahren wurde seitens der Ärzte die Forderung gestellt, dass Laserbehandlungen nur noch von Ärzt:innen angeboten und durchgeführt werden dürfen. Diese Forderung war nicht unbegründet, denn es kam immer wieder zum Teil schwerwiegenden Behandlungsfehlern, weil mangelhaft ausgebildete Personen aus dem Gesundheits- und Kosmetikbereich ihre Lasergeräte falsch bedienten.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) suchte nach einem Weg, Laserbehandlungen auch Fachpersonen ohne Arztstudium zu ermöglichen. Mit dem “Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht-ionisierende Strahlung und Schall” (NISSG) und der zugehörigen Verordnung (V-NISSG) wurden die Ausbildung und die Kompetenzen von nicht-ärztlichen Anwendern von Lasergeräten definiert. Ohne dieses Gesetz dürften TCM-Therapeuten, Kosmetikerinnen, Podologen und Berufstätowierer keine Laser mehr anwenden.


2. Wie war der TCM Fachverband Schweiz involviert?
Das BAG beauftragte im 2019 den TCM Fachverband Schweiz, die Ausbildungsvorgaben für die Laserakupunktur innerhalb des gesetzlichen Rahmens auszuarbeiten. Wir waren deshalb ab der ersten Stunde dieses Projektes involviert.


3. Wie konnte der TCM Fachverband Schweiz die Interessen der TCM-Therapeutinnen wahrnehmen?
Wir haben erreicht, dass TCM-Therapeut:innen das 4- bis 5-tägige Grundlagenmodul nicht besuchen müssen. Das spart viel Zeit und Kosten. Zudem dürfen nur Personen den Sachkundenachweis in Laserakupunktur erwerben, die über eine fundierte TCM-Ausbildung verfügen. So wird sichergestellt, dass die Laserakupunktur nur im Kontext einer seriösen TCM-Diagnose und -Behandlung angewendet wird.


4. Welche Laser-Typen sind betroffen?
Es sind alle Laser-Typen betroffen, also auch Softlaser.


5. Ab wann darf ein Lasergerät nur noch mit dem Sachkundenachweis angewendet werden?
Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nicht-ionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, welche einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.


6. Auf welchem Gesetz beruht der neue Sachkundenachweis?
Auf dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht-ionisierende Strahlung und Schall (NISSG). In der Verordnung V-NISSG sind die Massnahmen konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.


7. Wer darf Laserakupunktur anbieten / anwenden?
Laserakupunktur darf nur von einer Person angeboten / angewendet werden, welche im Besitz des “Sachkundenachweises Laserakupunktur” ist.


8. Ich wende ein Lasergerät schon länger an, muss ich den Sachkundenachweis trotzdem erwerben?
Ja, den Sachkundenachweis muss unabhängig von den Erfahrungen erworben werden.
Hinweis: Die im Prüfungsreglement, Art. 3.17, erwähnte Erleichterung für erfahrene Anwender:innen von Lasergeräten betrifft nur das Modul “BFK regulär”. Dieses ist nicht Bestandteil der Ausbildung zum Sachkundenachweis Laserakupunktur.


9. Reicht es, wenn jemand in der Gemeinschaftspraxis den Sachkundenachweis hat, damit alle Mitarbeitenden den Laser anwenden dürfen?
Nein. Nur die Person, die den Sachkundenachweis besitzt, darf das Lasergerät bedienen.


10. Brauche ich den Sachkundenachweis auch, wenn ich die Laserakupunktur kostenlos anbiete, bzw. nicht verrechne?
Ja. Es sind alle Behandlungen mit Laser betroffen, auch «Probebehandlungen», «Gratisbehandlungen» oder Demonstrationen (zum Beispiel im Rahmen einer Messe). Nur kostenlose Behandlungen im engen Freundeskreis und an Familienmitgliedern dürfen ohne Sachkundenachweis erbracht werden.


11. Wie erhalte ich den Sachkundenachweis?
Damit Sie den Sachkundenachweis erhalten, müssen Sie die Ausbildung vollständig besucht und die theoretische und praktischen Prüfung bestanden haben.


12. Welche Teilnahmebedingungen gelten für die Ausbildung?
Es benötigt eine abgeschlossene Akupunkturausbildung, bestätigt durch mindestens eine der folgenden Voraussetzungen:

  • A-Mitgliedschaft TCM-FVS in Akupunktur
  • Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM im Schwerpunkt Akupunktur oder im Schwerpunkt Akupunktur/Tuina
  • EMR-Registrierung in der Methodengruppe 185, Methode 5 (Akupunktur)

13. Wie lange dauert die Ausbildung zum Sachkundenachweis?
Die Ausbildung zum Sachkundenachweis dauert 2½ Tage und besteht aus zwei Modulen.

  • Modul Technologien, inkl. Modulprüfung
  • Modul Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten inkl. der theoretischen sowie praktischen Prüfung

14. Wird die Ausbildung als Weiterbildung angerechnet?
Der TCM Fachverband Schweiz anerkennt 18.5 Std. in Gruppe 1 (TCM).


15. Kann die Prüfung wiederholt werden, wenn man nicht besteht?
Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Wer die Prüfung zweimal nicht besteht, muss den ganzen Kurs wiederholen und kann dann die Prüfung ein letztes Mal wiederholen.


16. Ist der Sachkundenachweis unbeschränkt gültig oder muss ich regelmässig Auffrischungskurse besuchen?
Im heute gültigen Gesetz sind keine Auffrischungskurse (“Refresher”) vorgesehen. Gesetze werden alle paar Jahre revidiert, und da könnte natürlich auch ein Refresher zum Thema werden. Aktuell ist aber, wie erwähnt, kein Refresher vorgeschrieben.


17. Wem muss ich den Sachkundenachweis vorlegen können?
Für den Vollzug sind die Kantone zuständig. Diese müssen sicherstellen, dass alle Personen, die ein Lasergerät bedienen, einen Sachkundenachweis erworben haben. Die zuständigen Behörden haben die Befugnis, Kontrollen durchzuführen (z.B. nach einer Meldung durch Dritte oder im Verdachtsfall).


18. Wer bietet die Ausbildung an?
Die Schulen und Weiterbildungsveranstalter wurden auf den Sachkundenachweis aufmerksam gemacht und haben die Möglichkeit, einen Kurs zu erarbeiten und vom BAG anerkennen zu lassen.  Aktuell bieten die Chiway Akademie in Winterthur und das SAKE Bildungszentrum in Bern als einzige Institutionen eine BAG-anerkannte Ausbildung im Bereich Laserakupunktur an.


19. In welchen Sprachen werden die Ausbildung und die Prüfung angeboten?
Beide Anbieter (siehe Frage 18) bieten den Kurs und die Prüfung in Deutsch an.


20. Sind die Personen, welche den Sachkundenachweis erworben haben, auf einer Liste aufgeführt?
Die Kursanbieter müssen dem BAG die Personen melden, die den Sachkundenachweis erworben haben. Das BAG führt ein Register, welches von den kantonalen Behörden eingesehen werden kann.
Personen, welche einen Sachkundenachweis erworben haben und ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Daten geben, sind zudem auf dem ePortal NISSG aufgeführt.


21. Konnte der Verband nicht verhindern, dass wir die Ausbildung und die Prüfung absolvieren müssen?
Nein. Widerstand gegen das Gesetz hätte dazu geführt, dass die Anwendung des Lasers für Therapeut:innen verboten worden wäre.