
WAS GIBTS NEUES?
News
Bewilligung Kanton Luzern
Seit 01.01.2021 sind Tätigkeiten im Bereich der Alternativmedizin bewilligungspflichtig. Wir haben im Januar NEWS ausführlich darüber informiert.
WICHTIG: BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE FRISTEN
Für bestehende Praxen gelten nachfolgende Übergangsregelungen:
- Akupunktur: Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihrer bestehenden Akupunktur-Bewilligung müssen Sie diese in eine neue Bewilligung für Naturheilpraktiker umwandeln.
- Tuina: Sie müssen bis 30. Juni 2021 eine Bewilligung beantragen.
- Chinesische Arzneitherapie nach TCM: Sie müssen bis 30. Juni 2021 eine Bewilligung beantragen.
Wer die Frist verpasst, erhält die Berufsausübungsbewilligung nur unter Vorlage des eidg. Diploms.
Bis zur Erteilung der neuen Berufsausübungsbewilligung dürfen Sie diese Methoden weiterhin anbieten.
Für neue Bewilligungsanträge (noch keine Praxis in Luzern) gilt:
- Für neue Berufsausübungsbewilligungen (BAB) ist der Berufstitel «NaturheilpraktierIn mit eidg. Diplom» Voraussetzung.
- Mit dem Zertifikat OdA AM kann eine auf 5 Jahre befristete BAB beantragt werden. Nach den 5 Jahren muss die HFP absolviert sein und das eidg. Diplom vorliegen.