
WAS GIBTS NEUES?
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Kanton Solothurn
Der Kantonsrat hat das revidierte Gesundheitsgesetz verabschiedet. Die von uns und anderen Verbänden geforderten Änderungen wurden übernommen:
Erlöschen der Berufsausübungsbewilligung aus Altersgründen (§13)
Der Gesetzesentwurf sah vor, dass die Berufsausübungsbewilligung beim Erreichen des 70. Geburtstags automatisch erlischt. Wir haben auf die höhere Lebenserwartung und die generell längere Lebensarbeitszeit hingewiesen und verlangt, diese Frist auf den 76. Geburtstag zu setzen. Mit Erfolg!
Im Gesetz ist nun festgeschrieben, dass die Bewilligung beim Erreichen des 75. Geburtstags erlischt. Die Bewilligung kann aber immer wieder um 2 Jahre verlängert werden, wenn man mittels eines ärztlichen Nachweises belegen kann, dass man physisch und psychisch so gesund ist, um den Beruf weiterhin auszuüben.
Widerruf aller Bewilligungen und Pflicht zum Bestehen der HFP (§65)
Laut Gesetzesentwurf hätten sämtliche erteilten Berufsausübungsbewilligungen widerrufen werden sollen. Nur wer die Bedingungen des neuen Gesetzes erfüllte, hätte eine neue Bewilligung erhalten. Im Bereich TCM hätte das bedeutet, dass nur Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM eine Bewilligung erhalten hätten, alle anderen hätten die Praxis schliessen müssen.
Wir forderten die Besitzstandswahrung, also dass erteilte Bewilligungen gültig bleiben. Mit Erfolg!
In den Übergangsbestimmungen des Gesetzes ist nun festgehalten, dass bereits erteilte Bewilligungen für Akupunktur und TCM gültig bleiben, auch wenn neu die HFP verlangt wird.