
WAS GIBTS NEUES?
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Abrechnen von Schutzmaterial
Nach wie vor gilt das Schutzkonzept inklusive Maskenpflicht, Datenerfassung für das Contact Tracing auch für Begleitpersonen und Händewaschen beim Betreten der Praxisräume für sämtliche Personen (Patient*innen und Therapeut*innen, Praxisangestellte).
Für Sie als Therapeut*in benötigtes Schutzmaterial können Sie bei Bedarf im Honoraransatz einrechnen. Allfällige Maximal-Ansätze einiger Versicherer bleiben aber unverändert bestehen. Schutzmaterial für Patienten können separat mit Tarif 999 (bitte im Freitext deklarieren) in Rechnung gestellt werden. Wobei eine Übernahme durch die Krankenversicherer nicht garantiert ist.