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Finanzielle Beteiligung an der Ausbildung durch den Bund

Da die Ausbildung zum Naturheilpraktiker mit einer Höheren Fachprüfung abgeschlossen wird, kann sich der Bund unter bestimmten Voraussetzungen an den Ausbildungskosten beteiligen. Studierenden empfehlen wir, sich auf der Homepage des SBFI zu informieren. Dort sehen Sie auch, ob die Ausbildung (in der Sprachregelung des SBFI „Vorbereitungskurse“ genannt) grundsätzlich zur Kostenbeteiligung anerkannt sind. Link zur Seite des SBFI: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung/teilnehmende-und-absolvierende.html