WAS GIBTS NEUES?

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Kanton Graubünden: Neue Regelung für Berufsausübungsbewilligungen

Im Kanton Graubünden tritt am 01. Januar 2018 das neue Gesundheitsgesetz in Kraft. Ab dann gilt:

  • Neue Berufsausübungsbewilligungen für TCM werden nur noch an NaturheilpraktikerInnen mit eidg. Diplom erteilt.
  • Auf bereits erteilte Bewilligungen hat die Änderung des Gesundheitsgesetzes keine Wirkung. Wer also bereits mit einer Bewilligung im Kanton Graubünden arbeitet, kann dies auch in Zukunft tun.
  • InhaberInnen des Zertifikats der OdA AM können das Mentorat in der eigenen Praxis absolvieren. Voraussetzung ist, dass der Mentor im Kanton Graubünden als TCM-Therapeut zugelassen ist. Das Mentorat kann maximal 5 Jahre dauern, dann muss die Höhere Fachprüfung abgelegt werden.