Kantone
Berufsausübungsbedingungen in den einzelnen Kantonen (Stand 09.11.21)
AkupunkteurInnen benötigen für die Berufsausübung in den meisten Kantonen eine Bewilligung des Kantonsarztamtes.
Wir haben zu jedem Kanton die Antworten auf folgende Fragen für Sie zusammengestellt:
1. Was sind heute die Bedingungen für den Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung?
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
5. Wer ist mein Ansprechpartner beim Kanton?
6. Wo finde ich das Antragsformular für die Bewilligung?
Wir versuchen die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen aktuell zu halten, empfehlen Ihnen jedoch dringend, mit dem Kantonsarztamt Ihres Kantons Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Bewilligung beantragen wollen.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Arbeit als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom, sowie die Anwendung der Methoden, welche unter das eidg. Diplom fallen (in der TCM sind dies Akupunktur, Tuina und Chinesische Arzneitherapie nach TCM) ist bewilligungspflichtig. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Berufsabschluss als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom.
Therapeut:innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen zudem deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2 nachweisen.
Zu den Übergangsbestimmungen beachten Sie bitte Punkt 3.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Seit 2018 wird für eine Berufsausübungsbewilligung der Abschluss als Naturheilpraktiker:in mit eidg. Diplom verlangt.
Übergangsbestimmungen:
Bis 31.12.2024 darf praktizieren, …
- … wer bereits im Kanton Aargau praktiziert (Übergangsrecht)
Bis 31.12.2027 darf praktizieren, …
- … wer sich vor dem 21.11.22 zur HFP angemeldet hat und immer noch auf der Warteliste ist.
- … wer das Zertifikat OdA AM erworben hat und im Mentorat M7 ist
- … wer das Zertifikat OdA AM über das Gleichwertigkeitsverfahren erworben hat und zur HFP angemeldet ist
Das bedeutet: Wer das Zertifikat OdA AM über das Gleichwertigkeitsverfahren erworben hat und nicht zur HFP angemeldet ist, darf im Kanton Aargau längstens bis am 31.12.24 praktizieren.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Die Ausübung der TCM war im Kanton Aargau bisher nicht bewilligungspflichtig, entsprechend kann es keine Besitzstandwahrung geben.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig.
Um eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten, muss eine der folgenden Voraussetzung erfüllt sein:
- Berufsabschluss als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom
- bestandene kantonale Heilpraktikerprüfung
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist kein Änderung der aktuellen Zulassungsbedingungen geplant. Es ist vorgesehen, dass bei einem allfälligen Wechsel der Zulassungsbedingungen die bestehenden Bewilligungen gültig bleiben.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bei einem allfälligen Wechsel der Zulassungsbedingungen bleiben die bestehenden Bewilligungen nach aktuellem Informationsstand gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Neue Berufsausübungsbewilligungen für TCM (Akupunktur, Tuina und Chinesische Arzneitherapie nach TCM) werden nur noch an NaturheilpraktikerInnen mit eidg. Diplom erteilt.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Nein.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Seit 01.01.2019
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Voraussetzung für eine neue Bewilligung ist der Berufsabschluss als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom.
Zertifikat OdA AM: Wer das Zertifikat OdA AM hat und das Modul M7 (Mentorat) absolviert, erhält eine befristete Bewilligung für 5 Jahre ab Ausstellungsdatum des Zertifikats OdA AM.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Ja, eine befristete Bewilligung gültig bis 31.12.2022
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Ab 1.1.2023 müssen in der TCM für neue Bewilligungen die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM
- Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist: Nachweis genügender Deutschkenntnisse (Niveau B2)
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig.
Voraussetzung für eine unbefristete Berufsausübungsbewilligung:
- Abschluss als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom
oder - unbefristete Bewilligung eines anderen Kantons, welche vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurde (Binnenmarktgesetz)
Voraussetzung für eine befristete Bewilligung:
- Zertifikat OdA AM und Nachweis, dass man sich im Mentorat (Modul M7) befindet (Bewilligung befristet auf 3 Jahre, verlängerbar auf 5 Jahre)
oder - unbefristete Bewilligung eines anderen Kantons, welche im Jahr 2021 oder später ausgestellt wurde (Binnenmarktgesetz, Bewilligung befristet auf 3 Jahre)
oder - befristete Bewilligung eines anderen Kantons (Ausstellungsdatum nicht relevant, die Bewilligung der Kantons Basel Stadt gilt so lange wie die befristete Bewilligung des ursprünglichen Kantons gültig ist)
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Ab 01.01.2021
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Voraussetzung für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung ist der Abschluss als Naturheilpraktier:in mit eidg. Diplom
Arbeit im Rahmen des Moduls M7 (Mentorat):
Die Arbeit im Rahmen des Moduls M7 ist nicht bewilligungspflichtig. Voraussetzung für die selbständige Arbeit ohne Bewilligung:
- das Zertifikat OdA AM muss vorhanden sein
- und die Person muss sich im Mentorat befinden
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Nein.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Seit 01. Januar 2024 werden Berufsausübungsbewilligungen nur noch an Naturheilpraktiker:innen mit eidg. Diplom erteilt.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilpraktik ist nicht reglementiert, aber erlaubt. Es werden keine Bewilligungen für Tätigkeiten im Bereich Naturheilpraktik ausgestellt.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Auch mit dem neuen Beruf plant der Kanton keine Bewilligungspflicht. Es ist keine Änderung dieser Praxis vorgesehen.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist nicht bewilligungspflichtig.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist keine Änderung dieser Praxis vorgesehen. Auch mit dem neuen Beruf plant der Kanton keine Bewilligungspflicht.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig.
Für die TCM muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- bestandene Fachprüfungen des TCM Fachverband Schweiz
- Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM
Zudem müssen ausreichend Deutschkenntnisse nachgewiesen werden: Der Therapeut / die Therapeutin muss an Diskussionen im eigenen Fachgebiet teilnehmen und sich dazu spontan und fliessend äussern können. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt über eine der folgenden Varianten:
- International anerkanntes Sprachdiplom mit Sprachniveau mindestens B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, das nicht älter als sechs Jahre ist
- In deutscher Sprache erworbener Aus- oder Weiterbildungsabschluss des entsprechenden Gesundheitsberufes
- Arbeitserfahrung im deutschsprachigen Raum im entsprechenden Gesundheitsberuf von drei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
ja
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist nicht vorgesehen, den Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM als alleiniges Diplom für die Zulassung im Kanton Glarus vorzuschreiben.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Seit 01. Januar 2018 gilt das neue Gesundheitsgesetz. Neue Berufsausübungsbewilligungen für TCM werden nur noch an NaturheilpraktikerInnen mit eidg. Diplom erteilt. Deutsch, italienisch oder rätoromanisch muss auf Niveau B2 beherrscht werden.
Arbeit im Rahmen des Mentorats (M7): Eine selbständige Tätigkeit ist ohne Bewilligung erlaubt. Voraussetzungen sind:
- Der Mentorand / Die Mentorandin darf während des Moduls M7 in der eigenen Praxis arbeiten.
- Die fachliche Verantwortung für die Arbeit des/der Mentorand:in liegt bei der Mentor:in, welche als TCM-Fachperson über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Graubünden verfügt.
- Eine räumliche Nähe von verantwortlicher Therapeut:in und Mentorand:in wird nicht verlangt. Die beiden müssen also nicht in der gleichen Praxis tätig sein.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Seit 1.1.2018
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist nicht reglementiert, die Ausübung von TCM wird toleriert. Es werden keine Bewilligungen für Tätigkeiten im Bereich Naturheilpraktik ausgestellt.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist keine Änderung dieser Praxis vorgesehen. Auch mit dem neuen Beruf plant der Kanton keine Bewilligungspflicht.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Im Bereich TCM dürfen Akupunktur, Tuina und Chinesische Arzneitherapie nach TCM nur mit einer kantonalen Bewilligung ausgeübt werden. Voraussetzung für eine Berufsausübungsbewilligung ist der Titel “Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom”.
Übergangsregelung für Therapeutinnen und Therapeuten, die bereits im Kanton Luzern tätig sind
Wer im Kanton Luzern eine (neu) bewilligungspflichtige Tätigkeit ausübt, kann auch ohne Höhere Fachprüfung eine Berufsausübungsbewilligung als NaturheilpraktikerIn beantragen. Hierzu müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
-
- EMR-Registrierung in der beantragten Methode (Tuina: EMR 185 mit Methode 9; Arzneimittel: EMR 185 mit Methode 146)
und - Praxistätigkeit im Kanton Luzern schon vor 01.01.21
- EMR-Registrierung in der beantragten Methode (Tuina: EMR 185 mit Methode 9; Arzneimittel: EMR 185 mit Methode 146)
Das Gesuch für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung muss spätestens am 30.06.21 bei der Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern eingereicht sein.
Wichtig: Für Gesuche, welche nach diesem Datum eingereicht werden, muss zwingend das eidg. Diplom vorgelegt werden.
Die Akupunktur war schon vor dem 01.01.21 bewilligungspflichtig. Diese Akupunktur-Bewilligung muss in eine Bewilligung als Naturheilpraktiker in Akupunktur umgewandelt werden. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, der spätestens 6 Monate nach Ablauf der Akupunktur-Bewilligung gestellt werden muss (keine automatische Umwandlung!).
Die Gesuchsformulare werden im Laufe des Januars auf www.gesundheit.lu.ch aufgeschaltet.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Seit 01. Januar 2021. Wer schon vor diesem Datum im Kanton Luzern praktizierte, kann bis am 30. Juni 2021 Besitzstandwahrung geltend machen (siehe Punkt 1).
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig, müssen aber in eine neue Bewilligung umgewandelt werden. Dafür ist ein Antrag notwendig (keine automatische Umwandlung!)
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist nicht reglementiert, die Ausübung von TCM wird toleriert. Es werden keine Bewilligungen für Tätigkeiten im Bereich Naturheilpraktik ausgestellt.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist keine Änderung dieser Praxis vorgesehen. Auch mit dem neuen Beruf plant der Kanton keine Bewilligungspflicht.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist zum Teil bewilligungspflichtig. In der TCM betrifft dies die Akupunktur.
Um eine Bewilligung in Akupunktur zu erhalten, muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Nachweis einer abgeschlossene Ausbildung in Akupunktur.
- Die Ausbildung beinhaltet mindestens 1500 Stunden Präsenzzeit in Theorie und Praxis, davon mindestens 500 Stunden Schulmedizin und mindestens 1000 Stunden TCM/Akupunktur.
- Nachweis einer 6-monatigen Berufstätigkeit unter fachlicher Aufsicht nach Abschluss der theoretischen Ausbildung
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes steht kurz vor dem Abschluss. Voraussichtlich wird für neue Bewilligungen der Berufsabschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom verlangt. Ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes sollen während einer Übergangsfrist von 5 Jahren Bewilligungen nach bisheriger Regelung beantragt werden können.
Das teilrevidierte Gesundheitsgesetz wird nach der Sommerpause im Landrat beraten und tritt voraussichtlich am 01.01.20 in Kraft.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben nach heutigem Informationsstand gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom.
Therapeuten, welche aus einem anderen Kanton zuziehen und über längere Berufserfahrung verfügen, erhalten eine auf 5 Jahre befristete Bewilligung. In dieser Zeit müssen sie die Höhere Fachprüfung bestehen.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Nein
3. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen werden widerrufen. Wer bereits im Kanton Obwalden arbeitet, muss die Höhere Fachprüfung innerhalb der vom Kanton gesetzten Frist ablegen.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Für die TCM muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- A-Mitgliedschaft TCM-Fachverband
- Bestandene Prüfung NVS/SPAK
- EMR-Registrierung
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Ja
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist aktuell keine Änderung dieser Vorgaben vorgesehen.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Für den Fall, dass die Gesetzgebung zu einem späteren Zeitpunkt dahingehend geändert würde, dass das eidg. Diplom vorgeschrieben sein sollte, wurde uns zugesichert, dass die bestehenden Bewilligungen gültig bleiben.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom.
Wer neu in den Kanton zieht, kann eine bis November 2022 befriststete Bewilligung beantragen. Spätestens dann muss die Höhere Fachprüfung als Naturheilpraktiker bestanden sein. Voraussetzung für die befristete Bewilligung sind die Fachprüfungen des TCM Fachverbandes Schweiz oder die EMR-Registrierung für die Methodengruppe 185 mit Methode 5 (Akupunktur).
Für die Arbeit im Rahmen des Mentorats (Modul M7) wird eine auf maximal 5 Jahre befristete Berufsausübungsbewilligung erteilt.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Ja, befristet bis November 2022
3. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Im Bereich der TCM gibt es zwei unterschiedliche Bewilligungen:
- Bewilligung als Akupunkteurin / Akupunkteur
Voraussetzung: mind. 3-jährige Ausbildung mit mind. 1150 Ausbildungsstunden (Theorie und Praxis) - Bewilligung als Naturheilpraktikerin / Naturheilpraktiker
Voraussetzung: Berufsabschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM
Der Unterschied zwischen den beiden Bewilligungen liegt in den Kompetenzen. Während Akupunteure auf die Akupunktur beschränkt sind, dürfen Naturheilpraktiker alle im Berufsbild beschriebenen Tätigkeiten ausüben.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Für die Akupunkturbewilligung erfüllen Sie die Bedingungen. Sie müssen jedoch die geforderten Unterlagen einzeln einreichen, die Diplomkopie reicht nicht als Nachweis.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist nicht vorgesehen, dass die Methoden der TCM nur noch unter dem eidg. Berufstitel ausgeübt werden dürfen.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom.
Zertifikat OdA AM: Die Arbeit unter Mentorat (Modul M7) ist meldepflichtig. Die Meldung muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Beschrieb des bisherigen und des vorgesehenen Tätigkeitsbereichs
- Angaben betreffend Ort der Tätigkeit
- Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme
- Arbeitspensum
Das Gesundheitsamt teilt mittels Verfügung mit, ob die Arbeit unter Mentorat aufgenommen werden darf. Die Verfügung kann Auflagen enthalten (z.B. zeitliche Beschränkung). Sie dürfen die Praxistätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie die Verfügung des Kantons Solothurn erhalten haben (GesV Kt. Solothurn, §7, Abs. 1, 3 und 4).
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
01. September 2019
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig. Die Therapeutinnen und Therapeuten, die vor Inkrafttreten des revidierten Gesundheitsgesetzes im Kanton Solothurn praktizierten, erhielten von der Gesundheitsdirektion eine schriftliche Bestätigung, dass die Bewilligung gültig bleibt.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig.
Bis 24. August 2020 muss für die TCM mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Bestandene Prüfungen des TCM Fachverbandes Schweiz
- Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM
- Zertifikat OdA AM (auf 5 Jahre befristete Bewilligung, um das Mentorat zu absolvieren)
- EMR-Registrierung
In jedem Fall werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 vorausgesetzt. Wer nicht Deutsch als Muttersprache hat und noch kein B2-Zertifikat vorweisen kann, kann die Bewilligung mit einem B1-Zertifikat beantragen, muss dann aber die B2-Prüfung innerhalb einer vorgegebenen Frist nachholen.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
ja (möglich bis 24.08.20)
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Ab 25. August 2020 erhalten Sie eine Bewilligung mit:
- einem Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM
- dem Zertifikat OdA AM (auf 5 Jahre befristete Bewilligung, um das Mentorat zu absolvieren)
In beiden Fällen werden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 vorausgesetzt. Wer nicht Deutsch als Muttersprache hat und noch kein B2-Zertifikat vorweisen kann, kann die Bewilligung mit einem B1-Zertifikat beantragen, muss dann aber die B2-Prüfung innerhalb einer vorgegebenen Frist nachholen.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig.
Um eine Bewilligung im Bereich TCM zu erhalten, muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Höhere Fachprüfung als Naturheilpraktiker mit eidg. Dipom
Dies gilt auch für Therapeutinnen und Therapeuten, die nur einen Teilbereich anbieten wie Tuina oder Schröpfen.
Mentorat (M7): Während des Moduls M7 (Erlangung der Berufspraxis und Mentorat) darf die Therapeutin in der eigenen Praxis arbeiten. Diese Arbeit ist bewilligungspflichtig. Die Berufsausübungsbewilligung ist auf 5 Jahre befristet und kann einmalig um 2 Jahre verlängert werden.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
nein
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Ab sofort
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Wer vor dem 11. Dezember 2017 über eine Zulassung für die freie Ausübung der Tätigkeit als Komplementärtherapeut verfügte und eine Bewilligung für die Ausübung der Akupunktur hatte (“nulla osta”), darf weiterhin zu den selben Bedingungen praktizieren.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist, je nach Tätigkeit, melde- oder bewilligungspflichtig. Für die TCM bedeutet das:
- Akupunktur ist bewilligungspflichtig. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die A-Mitgliedschaft des TCM Fachverbandes Schweiz oder mindestens gleichwertiger Abschluss (z.B. Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM)
- alle übrigen Schwerpunkte der TCM (Tuina, Herbalistik, PhytoWest und Diätetik) können ohne Bewilligung ausgeübt werden. Es besteht aber eine Meldepflicht an die Gesundheitsdirektion.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Ja
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Es ist geplant, dass der Berufsabschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom Voraussetzung für eine neue Berufsausübungsbewilligung wird. Der Zeitpunkt ist noch nicht definiert.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben nach heutigem Informationsstand gültig.
Informationen Meldepflicht, Kontaktdaten Kanton und Antragsformular
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilpraktik ist nicht reglementiert, aber erlaubt. Es werden keine Bewilligungen für Tätigkeiten im Bereich Naturheilpraktik ausgestellt.
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Auch mit dem neuen Beruf plant der Kanton keine Bewilligungspflicht. Es ist keine Änderung dieser Praxis vorgesehen.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Im Kanton Wallis ist «Naturheilpraktiker» seit dem 1. Januar 2021 ein geschützter Titel. Für die Berufsausübung bedeutet das:
Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom: Bewilligungspflicht
Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom ist ein Gesundheitsberuf im Sinne des kantonalen Gesundheitsgesetzes. Die Ausübung dieses Berufs ist bewilligungspflichtig.
Wer die Höhere Fachprüfung bereits bestanden hat, muss sich bis 30.06.21 bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Wallis anmelden. Spätestens am 31.12.21 muss die Berufsausübungsbewilligung beantragt werden.
Therapeuten ohne eidg. Diplom: keine Bewilligungspflicht
Therapeuten ohne eidg. Diplom dürfen weiterhin praktizieren. Es ist aber verboten, die Bezeichnung «Naturheilpraktiker» zu tragen. Diese Bezeichnung ist geschützt. Wer sich Naturheilpraktiker nennt, hat bis 30.06.21 Zeit, diese Bezeichnung zu ändern (Homepage, Visitenkarten, Telefonbuch, …).
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Auch nach der Revision des Gesundheitsgesetzes wird das eidg. Diplom nicht vorgeschrieben.
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Der Kanton Wallis stellte bis 31.12.20 keine Bewilligungen aus. Wer bereits praktiziert, darf weiterhin ohne Bewilligung praktizieren.
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist, je nach Tätigkeit, melde- oder bewilligungspflichtig.
Sie können für TCM eine Bewilligung beantragen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM
- Voraussetzung für Akupunkteure ohne eidg. Diplom:
- A-Mitgliedschaft des TCM Fachverbandes Schweiz
- ein anderes kantonal anerkanntes Diplom.
Alle übrigen Schwerpunkte der TCM (Tuina, Herbalistik, PhytoWest und Diätetik) können ohne Bewilligung ausgeübt werden. Es besteht aber eine Meldepflicht an das Amt für Gesundheit, medizinische Abteilung, vor Aufnahme der Tätigkeit.
Sprachkompetenzen auf Niveau B2 in Deutsch werden vorausgesetzt, auch wenn man die Berufsausübungsbewilligung auf der Grundlage des Binnenmarktgesetzes beantragt.
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Ja
1. Was sind die heutigen Bedingungen für die Berufsausübung von TCM?
Die Tätigkeit im Bereich Naturheilkunde ist bewilligungspflichtig.
Bis zum 31.12.2022 erhalten Sie eine Berufsausübungsbewilligung mit einem der folgenden Nachweise:
- A-Mitgliedschaft beim TCM Fachverband Schweiz
- Zertifikat OdA AM
- NaturheilpraktikerInnen mit eidg. Diplom
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
Ja, bis 31.12.2022
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
Ab 1.1.2023 erhalten Sie eine Bewilligung mit einem der folgenden Nachweise:
- Zertifikat OdA AM
- NaturheilpraktikerInnen mit eidg. Diplom
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
Bestehende Bewilligungen bleiben gültig.