WAS GIBTS NEUES?

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Neue Aufbewahrungsdauer für Patientendossiers

Die gesetzlichen Verjährungsfristen wurden zum Teil geändert. So wurde die absolute Verjährung von 10 auf 20 Jahre verlängert. Das bedeutet für Sie:

Patientinnen und Patienten können Behandlungsfehler neu bis zu 20 Jahre nach der Behandlung zur Anzeige bringen. Damit Sie in einem solchen Fall Ihre Behandlung dokumentieren können, müssen Sie Patientendossiers neu mindestens 20 Jahre aufbewahren. Nicht alle Kantone schreiben diese Aufbewahrungsfrist heute gesetzlich vor. Wir empfehlen Ihnen aber in jedem Fall, die Patientendossiers mindestens 20 Jahre zu lagern.

Die Frist beginnt am Tag des letzten Kontaktes. Es muss immer das ganze Dossier aufbewahrt werden. Es dürfen also keine Einträge gelöscht oder vernichtet werden, nur weil sie älter als 20 Jahre alt sind. Nach Ihrem Hinschied oder wenn Sie handlungsunfähig sind, müssen sich Ihre Angehörigen beim Kantonsarzt erkundigen, wie sie mit den Patientendossiers verfahren müssen. Keinesfalls dürfen sie die Patientendossiers einsehen oder vernichten.