
WAS GIBTS NEUES?
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NVS anerkennt Weiterbildungsbestätigungen des TCM Fachverband Schweiz
Mit der Erfüllung der Weiterbildungspflicht als A-Mitglied des TCM Fachverband Schweiz erfüllen Sie gleichzeitig die Weiterbildungspflicht des NVS. Es genügt, wenn Sie dem NVS als Nachweis die Weiterbildungsbestätigung vom TCM Fachverband Schweiz einreichen. Dort ist neu deklariert, für welche beiden Jahre Sie unseren Beleg beim NVS als Nachweis einreichen können.
Wichtig: Sie werden vom NVS, wie bis anhin, jedes Jahr aufgefordert, die Weiterbildung nachzuweisen. Sie müssen unsere Bestätigung deshalb in beiden Jahren einsenden, für die sie gültig ist.