WAS GIBTS NEUES?

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Provision PAT-BVG

A- und D-Mitglieder unseres Verbandes können die Berufliche Vorsorge über die PAT-BVG regeln. Wenn der Erstkontakt über uns läuft, erhalten wir eine Vermittlerprovision, welche wir an das Mitglied weitergeben.

Seit diesem Jahr ist der Verband bekanntlich mehrwertsteuerpflichtig. Auch die Provision fällt unter diese Steuerpflicht. Bevor wir die Provision also an das Mitglied weitergeben können, müssen wir die Mehrwertsteuer abziehen. – Wir danken für Ihr Verständnis.