WAS GIBTS NEUES?

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Versand von Heilmitteln

Wie Sie wissen, müssen die Kantonsapotheker das Heilmittelgesetz spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2015 buchstabengetreu umsetzen. Die bisherige Praxis einiger Kantone, dass der direkte Versand von TCM-Heilmitteln an die Patienten entgegen geltendem Recht toleriert wurde, kann nicht länger aufrecht erhalten werden. Neu schicken die TCM-Apotheken das Heilmittel an eine lokale Apotheke, in welcher es der Patient abholen muss. Zurzeit läuft eine Übergangsfrist, in welcher die TCM-Apotheken ihre Vertriebspraxis anpassen können. Wann Ihre Partnerapotheke genau umstellt und wie die neuen Abläufe sind, erfahren Sie direkt von der Apotheke.