
WAS GIBTS NEUES?
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WICHTIGE INFORMATION für Therapeut:innen, die Laserakupunktur anwenden
Ab 1. Juni 2024 ist für Praktizierende von Laserakupunktur der Nachweis eines Sachkundenachweises obligatorisch!
Fakten
Aufgrund des neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht-ionisierende Strahlung und Schall (NISSG) müssen alle Personen, die ein Lasergerät bedienen, einen Sachkundenachweis erlangen. Es sind alle Geräte für Laserakupunktur, auch Soft-Laser, betroffen.
Ausführliche Informationen (BAG)
Was der TCM Fachverband für Sie erreicht hat
Als Ansprechpartner des BAG für die Laserakupunktur haben wir die Ausbildungspläne für diesen Bereich erarbeitet.
• Im Rahmen dessen konnten wir aufzeigen, dass TCM-Fachpersonen eine fundierte Ausbildung in Schulmedizin vorweisen können. Für sie entfällt deshalb das 4- bis 5-tägige Modul “Grundlagen” – die Ausbildung wird dadurch erheblich verkürzt.
• Zudem haben wir erreicht, dass ausschliesslich Fachpersonen mit einer fundierten Akupunktur-Ausbildung den Sachkundenachweis Laserakupunktur erlangen können.
Was bedeutet das für Sie als Anwender der Laserakupunktur
Sie erhalten den Sachkundenachweis nach einem 2½-tägigen Kurs bestehend aus 2 Modulen und jeweiliger Modul-, bzw. Abschlussprüfung.
Ausbildungsanbieter
Die Chiway Akademie in Winterthur und das SAKE Bildungszentrum in Bern haben sich bisher als einzige Institution beim BAG als Ausbildungs- und Prüfungsstelle für den Sachkundenachweis Laserakupunktur registriert. Sie können sich ab sofort anmelden. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist empfehlen wir eine frühzeitige Kurs-Anmeldung. Der 2½-tägige Kurs wird vom TCM Fachverband als Weiterbildung anerkannt.
Fragen und Antworten
Wir haben Fragen und Antworten rund um das Thema auf unserer Homepage zusammengestellt.
Zusammenstellung FAQ’s
Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 27.03.24 ergänzt. Neu ist auch das SAKE Bildungszentrum ein vom BAG anerkannter Kursanbieter.