
WAS GIBTS NEUES?
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Anpassung Weiterbildungsreglement – neu nur noch 40 Stunden pro Doppeljahr
Auf Wunsch vieler unserer Mitglieder haben wir die QSK beauftragt, das Weiterbildungsreglement zu überarbeiten. Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit dem neuen Reglement den Nachweis Ihrer Weiterbildung vereinfachen können.
Folgende Hauptänderungen treten ab 01.01.2021 in Kraft:
- Die Weiterbildungspflicht umfasst neu 40 Stunden pro Doppeljahr (statt vorher 45 Stunden). Damit müssen beim EMR und bei uns gleich viele Stunden erbracht werden.
- Ab 01.01.2021 dürfen sämtliche Weiterbildungskurse online absolviert werden, sofern sie dem Anhang «E-Learning» des Weiterbildungsreglements entsprechen.
Die detaillierten Änderungen und Weiterbildungsreglement gültig ab 01.01.2021 finden Sie unter https://tcm-fachverband.ch/richtlinien/
Das neue Reglement wird für Weiterbildungsnachweise angewendet, die regulär ab 31.01.2021 eingereicht werden müssen. Sollte einem Mitglied durch die Änderungen ein Nachteil entstehen, werden wir die Belege nach dem alten Reglement beurteilen.