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Corona-Virus: Wichtige Hinweise für Ihre Praxis (aktualisiert: 05.03.20)

Vor gut einer Woche wurde in der Schweiz die erste Person positiv auf 2019-cCoV («Coronavirus») getestet, inzwischen kamen etwa 100 Fälle dazu. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) versucht, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, die Übertragungskette zu unterbrechen, indem infizierte Personen isoliert werden und der Bevölkerung die grundlegenden Hygienemassnahmen in Erinnerung gerufen werden.

Wir geben Ihnen an dieser Stelle den heute (05.03.2020) geltenden Informationsstand weiter:
(Falls Sie die Information auf einem PDF lesen oder herunterladen möchten, klicken Sie bitte hier)

Welche Symptome zeigen die PatientInen? 

  • PatientInnen mit 2019-nCoV-Infektionen zeigen unterschiedlich schwere Erkrankungsbilder. Diese reichen von leichten Erkältungssymptomen bis hin zu akuten respiratorischen Symptomen der unteren Atemwege (Husten, Atemnot, Ateminsuffizienz) und Fieber.
  • Laut einer vom CCDC (Chinese Center of Disease Control and Prevention) neu publizierten Studie im Chinese Journal of Epidemiology verlaufen 80.9% der Fälle mild.
  • Kinder scheinen nach aktueller Datenlage wenig gefährdet zu sein.
  • Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.
  • Die Sterblichkeitsrate ist unklar, sie dürfte aber etwas höher liegen als bei einer gewöhnlichen Grippe.

Zurzeit gelten laut BAG nur Personen als potentielle Träger von 2019-nCoV, die Atemwegs-Symptome aufweisen und zusätzlich Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder sich einem der betroffene Gebiete aufgehalten haben (Norditalien, China, Südkorea).

Wie steckt man sich an? 

  • Als Übertragungswege werden Tröpfchen und kontaminierte Oberflächen vermutet.
  • Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht laut BAG, wenn man sich während mehr als 15 Minuten näher als 2 Meter bei einer infizierten Person aufhält.
  • Der Coronavirus scheint auf Oberflächen etwa 3 Stunden zu überleben.

Welche Massnahmen muss ich in der Praxis treffen?

Es gelten die üblichen Hygienemassnahmen, die Sie bereits heute anwenden:

  • Hände regelmässig waschen und desinfizieren.
    Sollten Händedesinfektionsmittel wegen Lieferengpässen nicht erhältlich sein, reicht für die Bekämpfung des Corona-Virus das Händewaschen mit Seife. Seife zerstört die Oberfläche des Virus und macht ihn so unschädlich.
  • Oberflächen regelmässig reinigen und desinfizieren.
  • Husten und niessen in ein Papiertaschentuch oder in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
  • Ein Mundschutz wird nur für erkrankte Personen empfohlen, nicht für Gesunde.

Zudem gilt seit 02.03.20:

  • Gebrauchte Taschentücher im geschlossenen Abfalleimer oder in der Toilette entsorgen.
  • Begrüssung ohne Händedruck.

Wie verhalte ich mich im Verdachtsfall? 

  • Klären Sie, ob der Patient die betreffenden Symptome hat (Husten, Atemnot, Körpertemperatur mind. 38° Celsius).
  • Wenn die Symptome vorhanden sind, klären Sie, ob der Patient Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder sich einem betroffenen Gebiet aufgehalten hat.

Das BAG ergänzt diese Liste aufgrund der aktuellen Lage regelmässig. Konsultieren Sie regelmässig die Homepage des BAG.

Wenn Sie von einem Verdachtsfall ausgehen…

  • verzichten Sie auf eine Behandlung
  • nehmen Sie mindestens 2 Meter Abstand und halten Sie sich nur kurz bei der Patientin auf (weniger als 15 Minuten).
  • wählen Sie den Notruf 144 und geben Sie an, dass Sie einen Corona-Verdachtsfall haben
  • die Patientin darf nicht direkt in eine Arztpraxis oder Notaufnahme geschickt werden
  • waschen und desinfizieren Sie die Hände
  • reinigen und desinfizieren Sie die Liege
  • lüften Sie die Praxis ausgiebig

Wenn sich PatientInnen mit geklärtem Verdacht bei Ihnen melden, sollten Sie auf eine Behandlung verzichten.

Vorgehen für PatientInnen, die noch zu Hause sind

Personen mit Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen sich nicht unangemeldet in eine Arztpraxis oder Notaufnahme begeben.

  • Eine Vorabklärung erfolgt telefonisch durch eine Ärztin.
  • Die Ärztin entscheidet über das weitere Vorgehen. Dieses Vorgehen kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.

 

Halten Sie sich auf dem Laufenden:

  • Konsultieren Sie regelmässig die laufend aktualisierten Fachinformationen des BAG für Gesundheitsfachpersonen
  • Auf der Seite FAQ des BAG finden Sie Antworten auf konkrete Fragestellungen.
  • Eine Information zum Ansteckungsrisiko über Arzneidrogen, die aus China eingeführt werden, finden Sie auf unserer Homepage in den News.

Informieren Sie Ihre PatientInnen:

Die wichtigste Massnahme ist das regelmässige Händewaschen mit Seife.

Die Bevölkerung weiss das zwar, setzt die Massnahme aber noch zu wenig um. Oder um es mit den Worten eines Kantonsarztes zu sagen: «Die Menschen fragen nach Masken und Desinfektionsmittel, setzen aber die einfachste und effektivste Massnahme, das Händewaschen, nicht um.»

Ihre PatientInnen hören auf Sie als Fachperson. Rufen Sie das Händewaschen immer wieder in Erinnerung.

Das Bundesamt für Gesundheit stellt Plakate und Flyer zur Verfügung. Sie können diese herunterladen und in der Praxis aufhängen. Die Drucksachen können auch kostenlos in gedruckter Form bestellt werden. Achten Sie darauf, dass Sie immer die aktuellste Version aufhängen oder auflegen.

Als Ihr Berufsverband beobachten wir die Situation und sind im Kontakt mit dem BAG und den Kantonsärzten. Wir halten Sie auch weiterhin auf dem Laufenden.

Vorstand und Geschäftsstelle