News


Revision Heilmittelgesetz

Die aktuelle Revision des neuen nationalen Heilmittelgesetzes ist noch immer nicht abgeschlossen, das neue Heilmittelgesetz tritt wahrscheinlich per 1.1.2019 in Kraft und bleibt vermutlich die nächsten 15-20 Jahre bestehen. Der TCM Fachverband hat über die OdA AM und in Zusammenarbeit mit dem Dakomed Einfluss auf die Vernehmlassung genommen, insbesondere auf die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel durch Naturheilpraktiker.

Die von uns verschriebenen TCM Arzneimittel sind zurzeit in der sogenannten TAS Liste (Liste der dokumentierten Traditionellen Asiatischen Stoffe) aufgeführt, fast alle davon in der Abgabekategorie C (Abgabe nach Fachberatung über Apotheke). Ein Bestandteil der aktuellen Revision ist nun die Auflösung der gesamten Abgabekategorie C. Somit müssen auch alle Arzneimittel der TAS Liste, die zurzeit in der Abgabeliste C eingeteilt sind, in die anderen Abgabekategorien umgeteilt werden. Die Swissmedic wird sich, unter Einbezug von externen Experten (u.a. Dakomed und OdA AM) diesen Sommer mit der Umteilung der Mittel der TAS Liste beschäftigen. Vorbereitend auf diese Treffen hat der TCM Fachverband einen Roundtable mit Vertretern des Verbandes (Alexandra Nievergelt, Nina Zhao Seiler), mit Arzneimittelfirmen und der OdA AM (Dr. Renato Kaiser) organisiert und weitere Schritte geplant. Ziel Aller ist es, dass keine Arzneimittel der jetzigen Abgabeliste C in die Abgabekategorie B rutschen weil dies verhindern würde, dass sie weiterhin ohne Abgabe eines ärztlichen Rezepts abgegeben werden dürfen. Die TAS Liste soll als Gesamtes erhalten bleiben und alle Mittel der TAS Liste, die jetzt in der Abgabekategorie C sind, sollen in die Abgabekategorie D umgeteilt werden, womit sie weiterhin ohne ärztliches Rezept, nach Fachberatung, abgegeben werden dürfen. Der Verband darf auf Nina Zhao Seilers vom TCM Fachverband Schweiz und Dr. Renato Kaisers von der OdA AM langjährige Erfahrung und Fachexpertise zurückgreifen und dankt für Ihr Engagement und Unterstützung.


Vernehmlassung Kanton Solothurn

Zurzeit läuft im Kanton Solothurn die Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Das neue Gesetz möchte nach einer Übergangsfrist von 7 Jahren nach Inkrafttreten der Revision die Berufsausübungsbewilligungen von NaturheilpraktikerInnen ohne eidgenössisch anerkanntes Diplom löschen. Sowohl der TCM Fachverband als auch die OdA AM haben auf die Vernehmlassung geantwortet und eine Besitzstandswahrung bestehender Berufsausübungsbewilligungen gefordert.


Newsticker der OdA AM

Ausbildung zur Mentorin/Mentor

Dreitägige Schulung
Sonntage, 25. März, 29. April, 6. Mai 2018, Zürich

Ausschreibung Anmeldung

Informationsveranstaltung zur Vorbereitung auf die HFP

Die OdA AM führt kostenpflichtige Infoveranstaltungen zur HFP durch. Die nächste Veranstaltung findet statt: Donnerstag, 8. März 2018, 16:00–18:30 Uhr, Zürich

Ausschreibung Anmeldung

Bestehensquote – nein, es gibt keinen Numerus clausus

In der Branche kursieren derzeit wilde Gerüchte über das Nichtbestehen der HFP. Teilweise werden veritable Verschwörungstheorien herumgeboten und es wurde auch schon gemutmasst, es gebe hier bestimmt einen Numerus clausus.
Die QSK ist erstaunt über solche Aussagen, zumal bisher die Bestehensquoten der Prüfungen immer kommuniziert wurden. Wir können alle Kandidierenden beruhigen: Es gibt keinerlei festgelegte Quoten. Als Massstab für das Bestehen gelten ausschliesslich die definierten Prüfungsniveaus gemäss der Prüfungsordnung, der Wegleitung, dem Berufsbild und den vorgegebenen Ausbildungsinhalten. Das SBFI kontrolliert unsere Prüfungsprozesse im Rahmen der eingegangenen Beschwerden sehr genau, die QSK kann sich da keine Fehler erlauben. Bisher sind auch keine Beschwerden zu den vorgenommenen Bewertungen gutgeheissen worden.

Die Statistik aller bisherigen Prüfungsresultate zeigt im Schnitt eine Erfolgsquote von 80 Prozent:

Fachrichtung Anzahl Teilnehmende Bestanden, Anzahl Bestanden, Prozent
Ayurveda-Medizin 15 14 93.3
Homöopathie 124 98 79.0
TCM 156 127 81.4
TEN 137 106 77.4
Total 432 345 79.9

 

Nach jeder Verschiebung eines Prüfungstermins ist eine vereinfachte erneute Anmeldung nötig

Nach einem verschobenen Prüfungstermin ist es aus administrativen und reglementarischen Gründen nötig, dass sich betroffene Kandidatinnen und Kandidaten auf eine neue Prüfungsausschreibung hin erneut anmelden. Es gilt hierfür ein verkürztes Anmeldeverfahren.
Unser Schreiben mit der entsprechenden Aufforderung vom vergangenen Oktober war leider missverständlich formuliert und hat zu Unklarheiten, teils auch zu Verärgerung geführt. Die QSK hat alle Betroffenen informiert und sie um Entschuldigung gebeten.

Expertenpool HFP: Interessierte bitte melden!

Die QSK bildet jährlich zusätzliche Prüfungsexpertinnen und -experten für die HFP aus. Trotzdem reicht die Zahl der Experten zurzeit nicht aus, um der grossen Nachfrage für die HFP gerecht zu werden.
Die QSK ruft Interessierte an dieser Stelle einmal mehr dazu auf, sich für die Expertenarbeit zu melden. Vor allem in den Fachrichtungen TCM und TEN sowie in den Sprachen Italienisch und Französisch braucht es weitere Expertinnen und Experten.
Nach jeder HFP geht die QSK aktiv auf geeignete Prüfungsabsolvent/innen zu und fragt sie an, ob sie Interesse an einer Expertentätigkeit haben. So konnten im vergangenen Jahr die laufenden Abgänge ersetzt werden, es gelang aber nicht, das Expertenteam insgesamt zu vergrössern.
Alle am Expertenamt interessierten Personen, welche die HFP bereits erfolgreich absolviert haben oder demnächst absolvieren werden, melden sich doch bitte umgehend bei der QSK (qsk@oda-am.ch). Die Unterlagen zur Bewerbung finden Sie hier.


Tarif 590 gilt, ab 1. April 2018 nur noch das neue Rechnungsformular verwenden

Seit 1. Januar 2018 müssen alle Therapeutinnen und Therapeuten den Tarif 590 für ihre Rechnungen verwenden. Das heisst, die therapeutischen Leistungen werden nicht mehr mit den Methodennummern des EMR, der ASCA, der SPAK oder der APTN aufgeführt, sondern mit den Tarifpositionen des Tarifs 590.
Naturheilpraktikerinnen mit oder ohne eidg. Diplom finden auf der Website der OdA AM nähere Informationen.

Ab dem 1. April 2018 muss auch das neue einheitliche Rechnungsformular verwendet werden. Zwar steht ein kostenloses Rechnungsformular im PDF-Format zur Verfügung, das man bei den Registrierungsstelle EMR, ASCA, SPAK und APTN herunterladen kann. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass es sich lohnt, sich nach einer passenden Software-Lösung umzuschauen. Nicht nur wird die Bedienung einfacher, unter dem Strich spart man auch Zeit und die Investition lohnt sich bald. Auf unserer Website findet sich eine Liste von Anbietern für jedes Budget und verschiedene Anforderungen. Ihr Fach- oder Berufsverband hat möglicherweise auch eine Empfehlung, fragen Sie nach.

Möchten Sie Ihre bereits bestehende Individuallösung umbauen, benötigen Sie die Zusammenarbeit mit einem Software-Entwickler. Fragen Sie uns nach der Kontaktadresse der zuständigen Person bei den Krankenversicherern für die Unterzeichnung der Vereinbarung.


Offene Stellen bei der OdA AM

 

Vorstandsmitglied

Haben Sie Interesse, Lust und Power, sich vertieft mit den Themen der Berufsbildung und der Etablierung des Berufs des Naturheilpraktikers mit eidg. Diplom auseinanderzusetzen und entsprechende Aufgaben und Verantwortung wahrzunehmen?
Wenn Sie auch über die erforderlichen Zeitressourcen verfügen, gerne strategische Ziele erarbeiten und zugleich eine Macherin, ein Macher sind, wäre die Mitarbeit im Vorstand der OdA AM das massgeschneiderte Engagement.

Der Vorstand der OdA AM sucht auf die Delegiertenversammlung 2018 eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ein zurücktretendes langjähriges Vorstandsmitglied. Ihre konkreten Fragen können Sie gerne mit Heidi Schönenberger, Präsidentin OdA AM, 071 344 47 69, heidi.schoenenberger@oda-am.ch, oder einem Vorstandsmitglied besprechen. Die Stellenausschreibung finden Sie ebenfalls auf unserer Website.

Mitglied QSK AM, Fachrichtung TCM

Die QSK sucht eine Fachperson TCM als neues Mitglied. Die Person sollte das eidg. Diplom für NHP in der Fachrichtung TCM besitzen, Mitglied in einem Fachverband sein und Freude an einer Tätigkeit im Umfeld der Höheren Fachprüfung haben. Ihre konkreten Fragen können Sie gerne mit Markus Senn, Präsident der QSK, 052 624 90 50, qsk@oda-am.ch, besprechen.


Generalversammlung ETCMA

Vom 2.3-3.3. fand in Palermo die Generalversammlung der European TCM Association statt, bei welcher der TCM Fachverband seit Jahren Mitglied ist. Der Dachverband besteht aus 25 europäische Mitglieder mit insgesamt 14’000 Therapeuten und versucht den Ausbildungsstand der TCM Therapeuten in Europa zu vereinheitlichen und zu verbessern, die Forschung auf dem Gebiet zu fördern und vor allem die Anerkennung von TCM in Europa zu fördern, dies auch auf politischer Ebene. Thema der Generalversammlung war die zunehmende Einflussnahme von China auf die chinesische Medizin in europäische Staaten, zurzeit insbesondere in Osteuropa, der Austausch aktueller Probleme in einzelnen Ländern, sowie der wissenschaftliche Austausch. Die ETCMA organisiert am 15. November 2018 einen World Acupuncture Day im UNESCO Gebäude in Paris.

Alle Infos dazu : www.cerc-congres.com/wado