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Kanton Zürich: A-Mitgliedschaft bleibt bis Ende 2022 anerkannt

Der Kanton Zürich passt die Verordnung über die nichtuniversitären Medizinalberufe an. Ab sofort anerkennt der Kanton Zürich das Zertifikat OdA AM und die eidgenössische Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktiker für die Vergabe einer Berufsausübungsbewilligung. Unklar war, wie lange die A-Mitgliedschaft anerkannt bleibt. Eine unbefristete Anerkennung war für den Kanton Zürich kein Thema. Die Gesundheitsdirektion hat nun aber unseren Vorschlag übernommen: Bis am 31.12.22 kann eine Berufsausübungsbewilligung beantragt werden, wenn man die Bedingungen für die A-Mitgliedschaft erfüllt. Ab 2023 wird das Zertifikat OdA AM oder der Abschluss als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TCM verlangt.

Wichtig: Diese Änderung betrifft ausschliesslich neue Zulassungen. Wer bereits eine Berufsausübungsbewilligung hat, ist nicht betroffen. Bereits erteilte Bewilligungen werden aufgrund der neuen Regelung nicht entzogen.