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Mietzinsreduktion

National- und Ständerat haben den Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage mit einer Mietzinsreduktion von 60% auszuarbeiten. Damit sollen Betriebe, die wegen der Corona-Massnahmen ganz oder teilweise schliessen mussten, rückwirkend profitieren und Mietzinsgelder zurückerhalten. Der Bundesrat plant, dieses Traktandum erst in der Wintersession zu behandeln. Ob die Reduktion in dieser Grössenordnung beschlossen wird und welche Bedingungen daran geknüpft werden, ist unsicher. Es ist daher fraglich, wie das Gesetz ausformuliert und wann es verabschiedet wird. Der schnellere Weg ist sicherlich, direkt mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. Wenn Sie keine akzeptable Lösung erzielen, können Sie auf das Gesetz warten.