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Schutzkonzept gilt noch

Auch nach den Lockerungen der Massnahmen vom 06. Juni 2020 bleibt das Schutzkonzept, inkl. Maskenpflicht für Therapeutinnen und Therapeuten, gültig und gilt bis auf Widerruf durch das BAG oder den Bundesrat. Bitte halten Sie die Schutzmassnahmen ein! In verschiedenen Kantonen finden unangemeldet Kontrollen statt. –> zum Schutzkonzept