WAS GIBTS NEUES?

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Stand Revision Heilmittelgesetz

Die Revision des Heilmittelgesetzes ist weiter vorangeschritten. Die Swissmedic hat zwischenzeitlich die revidierte KPAV (Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung) am 7. September 2018 verabschiedet und publiziert. Die vorliegende Fassung wird per 1.1.2019 in Kraft treten. Teil der KPAV ist die TAS Liste (Liste der Traditionellen Asiatischen Stoffe), in welcher sämtliche in der TCM Phytotherapie in der Schweiz verwendeten Stoffe aufgelistet sind. Die TAS Liste, obwohl Teil der Verordnung (Anhang 10 der KPAV), ist mit Warnhinweisen, vor allem zur Schwangerschaft und Stillzeit, ergänzt worden. Einige Stoffe sind schon in die Abgabekategorie D (Abgabe durch nicht-ärztliche TCM Therapeuten möglich) umgeteilt, bei vielen ist der Entscheid jedoch noch hängig, ob sie in die Abgabekategorie B (Abgabe nur durch Ärzte) oder in die Abgabekategorie D rutschen.

DIE FINALE VERSION DER TAS LISTE IST DAHER NOCH HÄNGIG (Stand 02.10.18).

Der TCM Fachverband und die OdA AM setzen sich weiterhin mit Nachdruck für eine Umteilung sämtlicher Stoffe in die Abgabeliste D ein. Link zur KPAV