WAS GIBTS NEUES?

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Weiterbildungsnachweis beim TCM Fachverband Schweiz

Das Weiterbildungsreglement des TCM Fachverband wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation zeitlich begrenzt angepasst:

  • Bei Weiterbildungsnachweisen, die im Zeitraum vom 31.3.2020 – 30.6.2022 eingereicht werden müssen, werden max. 45 Std. E-Learning Stunden anerkannt (bisher max. 23 Std.).
  • Als E-Learning gilt u.a. auch die Übertragung von Unterricht via Videokonferenz
  • E-Learningangebote müssen dem Anhang 1 zum Weiterbildungsreglement entsprechen, um als Weiterbildung anerkannt zu werden, d.h. der Anbieter muss bestätigen, dass eine Lernzielkontrolle durchgeführt wurde (Art. 2.4 des Anhangs zum Weiterbildungsreglement).
  • Wer seine Weiterbildung bis am 31. Dezember 2020 nachweisen muss und aufgrund der ausserordentlichen Lage die geforderten Stunden nicht erfüllen kann, soll alle Weiterbildungsbelege wie gewohnt einreichen. Die QSK setzt eine angemessene Nachreichefrist fest.