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Berufsausübungsbedingungen einzelner Kantone

Wir haben Informationen zur Berufsausübungsbedingungen in den einzelnen Kantonen auf unserer Webseite zusammengeführt.

AkupunkteurInnen benötigen für die Berufsausübung in den meisten Kantonen eine Bewilligung des Kantonsarztamtes.

Wir haben zu jedem Kanton die Antworten auf folgende Fragen für Sie zusammengestellt:

1. Was sind heute die Bedingungen für den Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung?
2. Kann ich mit dem Diplom vom TCM Fachverband Schweiz (A-Mitgliedschaft) eine Bewilligung erhalten?
3. Ab wann wird das eidgenössische Diplom verlangt?
4. Wenn ich bereits eine Bewilligung habe, bleibt diese nach dem Wechsel zum Nachweis des eidg. Diploms bestehen oder muss ich die HFP absolvieren?
5. Wer ist mein Ansprechpartner beim Kanton?
6. Wo finde ich das Antragsformular für die Bewilligung?

Wir versuchen die Angaben nach besten Wissen und Gewissen aktuell zu halten, empfehlen Ihnen jedoch dringend, mit dem Kantonsarztamt Ihres Kantons Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Bewilligung beantragen wollen.

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